Ein Umzug ist mehr als nur der Transport von Möbeln. Besonders dann, wenn ein Pflegegrad vorliegt, geht es um weit mehr als Kartons und Kisten. Es geht um Sicherheit, Entlastung und darum, den Alltag wieder lebenswerter zu gestalten. Genau hier setzen wir von Aachen Umzug an.

Wir begleiten seit vielen Jahren Menschen bei einem Umzug mit Pflegegrad in Aachen und wissen, wie sensibel diese Phase sein kann – für Betroffene ebenso wie für Angehörige. Unser Ziel ist es, nicht nur den Umzug selbst zu organisieren, sondern auch Orientierung zu geben, wo Unterstützung möglich ist.

Wir arbeiten mit allen gesetzlichen Krankenkassen zusammen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse, sodass für Sie keine Vorauszahlung notwendig ist.

Finanzielle Unterstützung beim Umzug mit Pflegegrad – was viele nicht wissen

Was uns in der Praxis immer wieder begegnet:
Viele Kundinnen und Kunden wissen nicht, dass ein Umzug mit Pflegegrad von der Pflegekasse bezuschusst werden kann.

Liegt mindestens Pflegegrad 1 vor, kann der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt werden. In diesem Fall sind Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro möglich. Diese finanzielle Hilfe kann einen großen Teil der Umzugskosten abdecken und sorgt für spürbare Entlastung.

Voraussetzung ist, dass der Umzug notwendig ist – zum Beispiel, weil die bisherige Wohnung nicht mehr geeignet ist oder sich nicht sinnvoll anpassen lässt.

Wann gilt ein Umzug als notwendig?

Ein Umzug mit Pflegegrad in Aachen wird von der Pflegekasse unterstützt, wenn sich durch den Wohnungswechsel die Lebenssituation deutlich verbessert. Das ist häufig der Fall, wenn:

  • die bisherige Wohnung zu viele Treppen hat
  • Türen oder Bäder nicht barrierearm nutzbar sind
  • die häusliche Pflege erschwert wird
  • mehr Sicherheit und Selbstständigkeit erreicht werden sollen

Gerade in Aachen – mit vielen Altbauten und engen Treppenhäusern – stoßen pflegebedürftige Menschen schnell an Grenzen. Ein Umzug in eine besser geeignete Wohnung kann hier den Alltag spürbar erleichtern.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit die Pflegekasse einen Zuschuss bewilligt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1)
  • ein nachweislich notwendiger Umzug
  • eine Verbesserung der selbstständigen Lebensführung oder Pflege
  • eine geeignete neue Wohnung, die von der Pflegekasse geprüft wird

Wir empfehlen immer, diese Punkte frühzeitig zu klären – am besten noch vor der endgültigen Umzugsentscheidung.